Die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist eine duale Ausbildung, d.h. Du musst auch in die Berufsschule. Ausnahme: Du hast Abitur oder bist zu Beginn des Schuljahres 21 Jahre alt. Dann kannst Du entscheiden, ob du die Berufsschule besuchst oder nicht.
Es macht aber Sinn in die Berufsschule zu gehen. Du lernst viele Kolleginnen und Kollegen kennen und wirst auf die Abschlussprüfung vorbereitet.
Es gibt 3 Berufsschulen im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
- Berufsschule Nürnberg
- Berufsschule Regensburg
- Berufsschule Straubing
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