Eine Ausbildung – viele Möglichkeiten!

Wohin führt dein Weg?

Nach deiner erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung stehen dir viele Türen offen. Natürlich kannst du weiter bei einem Rechtsanwalt arbeiten und deine Karierre dort vorantreiben. Inzwischen suchen aber auch immer mehr Firmen und Institutionen gezielt nach gut ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten, da diese neben der allgemeinen kaufmännischen Ausbildung auch noch rechtliches Know-How mitbringen.

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Du möchtest beim Anwalt bleiben? Dann nutze deine Chance und werde Geprüfter Rechtsfachwirt – oder vielleicht sogar selbst Rechtsanwalt?!

Mit dem Abschluss der Ausbildung ist das Ende der Karriereleiter noch lange nicht erreicht.

Nach deiner Ausbildung kannst du an der Fortbildungsprüfung zum Geprüften Rechtsfachwirt teilnehmen, eine Zusatzqualifikation, mit der du dich von deinen Mitbewerbern abhebst. Deine Aufgabenbereiche in der Kanzlei werden vielfältiger, du arbeitest selbständiger und die Bezahlung wird auch noch besser.

Du musst dafür mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in deinem Beruf gesammelt haben. Geprüft werden die Fächer:

  • Büroorganisation und Verwaltung
  • Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung
  • Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht
  • Mandantenbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht

Die Prüfung wird einmal im Jahr bei der Rechtsanwaltskammer abgenommen. Nähere Informationen findest du hier.

„Vom Tellerwäscher zum Millionär“

Mit der bestandenen Prüfung zum Geprüften Rechtsfachwirt kannst du sogar ohne Abi studieren. Wählst du ein Studium der Rechtswissenschaften, dann hast du die Möglichkeit, selbst Rechtsanwalt zu werden!

Nach dem Bayerischen Hochschulgesetz muss dafür der erfolgreiche Abschluss der Fortbildungsprüfung nachgewiesen und ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden.

Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung besteht außerdem für qualifizierte Berufstätige, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Fachlich verwandte Berufsausbildung (mindestens 2 Jahre)
  • Fachlich verwandte Berufserfahrung (3 Jahre)
  • Beratungsgespräch an der Hochschule
  • jeweils nach Angebot der Hochschule Bestehen einer besonderen Hochschulprüfung oder nachweislich erfolgreiche Absolvierung eines Probestudiums von mindestens zwei Semestern

Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
Online Studienführer für beruflich Qualifizierte