Für Rechtsanwaltsfachangestellte und Auszubildende. Bekanntgabe der Preisträger des Wettbewerbs der Rechtsanwaltskammer.

1. Platz

Preisgeld 500 Euro

Angelina Weber

ADWUS Rechtsanwälte “An meinem ersten Tag in der Kanzlei war ich noch sehr aufgeregt. Heute weiß ich, das war unbegründet.” Mit diesen Worten beginnt Angelina Weber ihren Clip, den sie zum Video-Casting Wettbewerb der Rechtsanwaltskammer Nürnberg eingereicht hat. Schon dieser Satz ist nach Ansicht der Jury preiswürdig. Aber auch darüber hinaus ist der Beitrag dank guter Ideen, pointiertem Text, guten Bildern und geschicktem Timing in jeder Hinsicht als sehr gelungen zu bezeichnen und ist geeignet, so wie er ist, die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten zu bewerben. Angelina Weber ist damit eine würdige Preisträgerin für den ersten Platz des Wettbewerbs.

2. Platz

Preisgeld 300 Euro

Team –­­ Kanzlei Gabler & Hendel

Der zweite Preis geht an das Team der Rechtsanwaltskanzlei Gabler und Hendel, das sich in ihrem Spot mächtig ins Zeug gelegt hat. Humorvoll und geistreich wird zunächst der Kanzleialltag persifliert. Die Angestellte am Empfang ist rüpelhaft, der Anwalt gierig und uninteressiert, die Auszubildende darf Fenster putzen. Alles so wie es nicht sein soll und wie es hoffentlich auch nicht ist. Bei den Darsteller/innen des Videos steht die Freude an der Arbeit im Vordergrund und sie vermitteln überzeugend, dass der Arbeitsalltag in einer Rechtsanwaltskanzlei auch Spaß machen kann. Die zweiten Preisträger überzeugen mit einer leichten und spielerischen Umsetzung.

3. Platz

Preisgeld 100 Euro

Nektaria Giatsou und Emine Ciftcibasi

Strafrechtsboutique Heinz und Schultzky. Der dritte Preis geht an zwei junge Rechtsanwaltsfachangestellte, die auf sympathische und unkomplizierte Weise für ihren Beruf werben. Dafür reichen ihnen einfachste Mittel – ein nettes Lächeln und ein paar Bildunterschriften. Sie benutzen Stichworte, wie “digitales arbeiten” oder “spannende Ermittlungsakten lesen”. Alleine das genügt, um sich ein Bild von ihrer Arbeit zu machen. Entstanden ist ein Beitrag, wie es sich die Initiatoren des Wettbewerbs der Rechtsanwaltskammer erhofft hatten: eine authentische Werbung für den Beruf – nicht ganz perfekt aber erfrischend und engagiert.

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Last but not least bedankt sich die Rechtsanwaltskammer bei allen weiteren Teilnehmer/innen des Wettbewerbs fürs Mitmachen. Auch wenn ihre Beiträge keine Auszeichnung erhalten, haben sie dennoch zum Gelingen des Wettbewerbs beigetragen und wertvolle Impulse geliefert, wie man den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten darstellen könnte.

Video-Casting-Wettbewerb für Rechtsanwaltsfachangestellte und Auszubildende Teilnahmebedingungen und rechtliche Hinweise

Datenschutz

Präambel Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Straße 115, 90429 Nürnberg, veranstaltet einen Video-Casting-Wettbewerb für Auszubildende zum Rechtsanwaltsfachangestellten, Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsfachwirte. Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Die Teilnehmer sind im Rahmen dieses Wettbewerbs dazu aufgerufen, in erster Linie kurze Videos von maximal 20 Sekunden Länge zu drehen, in denen sie über ihre Arbeit oder ihre Aufgaben in der Kanzlei berichten, ihren Arbeitsplatz zeigen, ihren Ausbilder vorstellen, über ihre Weiterbildung berichten, Gründe für die Ergreifung des Berufs/der Ausbildung nennen oder erzählen, was an der Ausbildung bzw. dem Beruf besonders Spaß macht oder besonders gefällt, etc. Als Beiträge für den Wettbewerb werden neben Videos auch Fotos, Texte und Sprachaufnahmen, gegebenenfalls auch in Kombination miteinander, berücksichtigt (nachfolgend einheitlich bezeichnet als „Beiträge“).

Teilnahmeberechtigung Berechtigt zur Teilnahme an dem Video-Casting-Wettbewerb sind alle Auszubildenden zum Rechtsanwaltsfachangestellten, Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsfachwirte, die regelmäßig und dauerhaft in einer Kanzlei mit Sitz im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Nürnberg tätig sind. Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs, b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, c) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb.

Möglichkeit zur Teilnahme Die zur Teilnahme Berechtigten können ihre Beiträge nach der Anmeldung mit dem unter www.3w-azubi.de abrufbaren Formular in dem ihnen sodann zur Verfügung gestellten Downloadbereich hochladen. Die Anzahl der eingereichten Beiträge ist nicht begrenzt. Die Teilnahme ist ab dem 21.09.2020 möglich. Teilnahmeschluss ist der 14.10.2020, 24:00 Uhr. Mit der Nutzung des Downloadbereichs akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg ist berechtigt, einzelne Beiträge abzulehnen, wenn deren Inhalte nach ihrer sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns Folgende Preise werden vergeben: 1 x 500,00 EUR (1. Platz) 1 x 300,00 EUR (2. Platz) 1 x 100,00 EUR (3. Platz)

Die Anzahl der eingereichten Beiträge hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen. Jeder Beitrag wird einzeln und unabhängig voneinander bewertet. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss durch eine von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg gebildete Jury. Die Gewinner werden per E-Mail über ihren Gewinn benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt spätestens am 30.10.2020. Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, verfällt der Gewinn. Sollte die angegebene E-Mail-Adresse fehlerhaft sein ist die Rechtsanwaltskammer Nürnberg nicht verpflichtet richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer. Die Auszahlung des Gewinns erfolgt in bar ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners oder durch Überweisung auf eine vom Gewinner angegebene Bankverbindung. Ein Gewinner kann auf seinen Preis verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste Teilnehmer in der Gewinnerrangfolge nach.

Rechte Dritter Die Teilnehmer erklären, dass ihre eingereichten Videos nicht gegen die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Verschwiegenheitspflichten, verstoßen und Dritten keine exklusiven Rechte an den Videos eingeräumt wurden. Falls andere Personen an der Erstellung oder Entwicklung der Videos beteiligt waren, so müssen sie sich mit deren Einreichung und ggf. späterer Veröffentlichung im Rahmen des Wettbewerbs einverstanden erklären. Auch wenn dritte Personen in den Videos erkennbar sind, ist deren Einverständnis mit der Einreichung und späterer Veröffentlichung einzuholen.

Nutzung der Beiträge durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg Mit der Einreichung des Beitrags im Rahmen dieses Wettbewerbs räumt der Teilnehmer der Rechtsanwaltskammer Nürnberg unentgeltlich das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, alle Urheberrechte und verwandten Schutzrechte am Beitrag für alle bekannten Nutzungsarten auch ohne Nennung des Urhebers zu nutzen. Dies umfasst insbesondere das Recht der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, die Beiträge im Zusammenhang mit dem Wettbewerb in Online- wie Offlinemedien (z.B. auf der Internetpräsenz www.3w-azubi.de und in den Kammermitteilungen WIR) zu nutzen, zu verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich zu machen, die Beiträge professionell nachzuproduzieren und die Beiträge auf Messen öffentlich zu präsentieren. Das Einverständnis umfasst auch die Nutzung für wirtschaftliche Zwecke.

Vorbehalt der Änderung Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg behält sich das Recht vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich die Rechtsanwaltskammer Nürnberg das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Wettbewerbs stören oder verhindern würden. Ein Anspruch der Teilnehmer auf Entschädigung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Sofern eine Beendigung des Wettbewerbs durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die Rechtsanwaltskammer Nürnberg berechtigt, von diesem den gegebenenfalls entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Eine Ausnahme stellt der für die Durchführung des Wettbewerbs beauftragte Herr Christian Oberlander, Hallerwiese 14, 90419 Nürnberg dar, der die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhebt, speichert und nutzen muss. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens in den der Rechtsanwaltskammer Nürnberg genutzten Online- und Offline-Medien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners in den genannten Medien mit ein. Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer des Wettbewerbs gespeichert und nach vollständiger Beendigung des Wettbewerbs, spätestens mit der Auskehrung des Gewinns, gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit Auskunft über seine bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg gespeicherten Daten erhalten, der Nutzung seiner Daten widersprechen und deren Löschung verlangen. Hierzu genügt ein einfaches Schreiben an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg, oder eine E-Mail an info@rak-nbg.de. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Facebook Disclaimer Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein die Rechtsanwaltskammer Nürnberg.

Haftung Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet die Rechtsanwaltskammer Nürnberg gemäß dem Vorstehenden für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Rechtsanwaltskammer Nürnberg bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen musste. Soweit die Haftung der Rechtsanwaltskammer Nürnberg gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Ausschluss des Rechtswegs Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ermittlung der Gewinner und die Beurteilung der eingereichten Beiträge ausgeschlossen.

Anwendbares Recht Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Hinweis: zur besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form im Text genutzt. Gemeint sind damit stets alle Angehörigen sämtlicher Geschlechter.