Nach § 17 Abs. 1 BBiG haben Ausbildende den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat beschlossen, folgende Empfehlung zur Angemessenheit der Höhe der monatlich zu leistenden Ausbildungsvergütung auszusprechen:
Ausbildungsverträge, die bis zum 31.12.2020 begonnen werden:
- Ausbildungsjahr: 600,00 €
- Ausbildungsjahr: 700,00 €
- Ausbildungsjahr: 800,00 €
Ausbildungsverträge, die ab dem 01.01.2021 begonnen werden:
- Ausbildungsjahr: 650,00 €
- Ausbildungsjahr: 750,00 €
- Ausbildungsjahr: 850,00 €
Diese Empfehlung gilt für alle einzutragende Berufsausbildungsverhältnisse. Ungeachtet der vorstehenden Empfehlung des Vorstands ist seit dem 01.01.2020 für alle Ausbildungsverträge jedenfalls folgende monatliche Mindestvergütung zu leisten:
Ausbildungsverträge, die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 begonnen werden:
- Ausbildungsjahr: 515,00 € (§ 17 Abs. 2 Ziff. 1 a) BBiG)
- Ausbildungsjahr: 608,00 € (§ 17 Abs. 2 Ziff. 2 BBiG)
- Ausbildungsjahr: 695,00 € (§ 17 Abs. 2 Ziff. 3 BBiG)
Ausbildungsverträge, die im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 begonnen werden:
- Ausbildungsjahr: 550,00 € (§ 17 Abs. 2 Ziff. 1 b) BBiG)
- Ausbildungsjahr: 649,00 € (§ 17 Abs. 2 Ziff. 2 BBiG)
- Ausbildungsjahr: 743,00 € (§ 17 Abs. 2 Ziff. 3 BBiG)
Wichtiger als die Vergütung während der Ausbildung ist aber, dass Du Dich in der Kanzlei wohlfühlst. Also schau nicht nur auf´s Geld, sondern auch darauf, ob Dir Dein künftiger Chef und die Kolleginnen und Kollegen sympathisch sind und ob Dich die Rechtsgebiete interessieren, die dort bearbeitet werden.
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