Eigentlich kann jeder Rechtsanwaltsfachangestellter werden!

Die Ausbildung ist an keinen bestimmten Schulabschluss gebunden. Die ausbildenden Kanzleien entscheiden selbst, welchen Schulabschluss sie für eine Ausbildung voraussetzen. Klar ist ein Realschulabschluss oder Abitur bei deiner Bewerbung von Vorteil, wichtiger als der Schulababschluss ist aber, dass du kommunikativ, aufgeschlossen und stets höflich bist. Da du es sein wirst, mit der Anrufer und Mandanten in aller Regel den ersten Kontakt bei Anrufen oder Terminen in der Kanzlei haben, solltest du gerne mit Menschen umgehen. Gute Manieren sind dabei das A und O – der erste Eindruck zählt.

Rechtsanwaltsfachangestellte sind die rechte Hand des Anwalts. Viele Aufgaben wirst du schon früh in der Ausbildung selbständig übernehmen. Du solltest deshalb sehr zuverlässig sein, sorgfältig arbeiten und Organisationstalent haben, damit du deinem Ausbilder auch mal den Rücken freihalten kannst und er sich in allen Situationen auf dich verlassen kann.

Auch in Anwaltskanzleien geht heute nichts mehr ohne Computer und in wenigen Jahren wird der größte Teil der Kommunikation zwischen Kanzlei, Gerichten und Behörden aber auch mit den Mandanten nur noch elektronisch erfolgen. EDV-Kenntnisse machen sich deshalb gut in deiner Bewerbung. Das gilt auch für Fremdsprachenkenntnisse, die du mitbringst, denn die Kanzleien werden immer häufiger mit Fällen konfrontiert, die internationale Bezüge haben.