Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Zeit um bis zu einem Jahr zu verkürzen.

Verkürzungsgründe sind:

  • Fachhochschulreife oder Hochschulreife um bis zu 12 Monate.
  • Realschul- oder gleichwertiger Abschluss um bis zu 6 Monate.
  • Auszubildende über 21 Jahre um bis zu 12 Monate.
  • anderweitige abgeschlossener Berufsausbildung um bis zu 12 Monate.

Auch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist möglich. Wenn Du als Auszubildender in der Berufsschule gute bis sehr gute Noten hast, kannst du einen Antrag auf „vorzeitige Prüfungszulassung“ stellen und schon ein halbes Jahr früher als geplant an der Prüfung teilnehmen, vorausgesetzt deine Berufsschullehrer und dein Ausbilder haben keine ernsthaften Einwände.