Vorteile der Ausbildung

Bevor du dich jetzt durch die weiteren Informationen klickst, wollen wir dir hier noch einen ganz schnellen Überblick über die Vorteile der Ausbildung verschaffen:

  • Keine Nacht-, Schicht-, oder Wochenendarbeit: da die ausbildenden Kanzleien in aller Regel eine 5-Tage Woche mit festen täglichen Arbeitszeiten haben, hast du im Gegensatz zu vielen anderen Ausbildungen jeden Abend für dich und dazu noch das ganze Wochenende frei

  • Viele potentielle Arbeitgeber: nach der Ausbildung bist du nicht darauf festgelegt, in deiner Ausbildungskanzlei zu bleiben; du kannst bei vielen Arbeitgebern in den verschiedensten Branchen spannende Herausforderungen finden

  • Du lernst viel und eignest dir Wissen an, dass du nicht nur in deinem Beruf nutzen kannst, sondern auch in deinem normalen Alltag

Sicher kennt ihr das, wie komisch sich Texte lesen, in denen immer die/der oder jede/jeder steht oder auf sonst eine Art versucht wird, niemanden auszugrenzen. Weil uns das auch nicht gefällt, sprechen wir einfach an manchen Stellen von der Rechtsanwaltsfachangestellten und an anderen von dem Rechtsanwaltsfachangestellten gerade wie es uns gefällt und ohne damit ein bestimmtes Geschlecht zu meinen.Fühlt euch bitte immer alle angesprochen, denn die Ausbildung ist wirklich für jeden was!

Voraussetzungen

Eigentlich kann jeder Rechtsanwaltsfachangestellter werden!

Die Ausbildung ist an keinen bestimmten Schulabschluss gebunden. Die ausbildenden Kanzleien entscheiden selbst, welchen Schulabschluss sie für eine Ausbildung voraussetzen. Klar ist ein Realschulabschluss oder Abitur bei deiner Bewerbung von Vorteil, wichtiger als der Schulababschluss ist aber, dass du kommunikativ, aufgeschlossen und stets höflich bist. Da du es sein wirst, mit der Anrufer und Mandanten in aller Regel den ersten Kontakt bei Anrufen oder Terminen in der Kanzlei haben, solltest du gerne mit Menschen umgehen. Gute Manieren sind dabei das A und O – der erste Eindruck zählt.

Rechtsanwaltsfachangestellte sind die rechte Hand des Anwalts. Viele Aufgaben wirst du schon früh in der Ausbildung selbständig übernehmen. Du solltest deshalb sehr zuverlässig sein, sorgfältig arbeiten und Organisationstalent haben, damit du deinem Ausbilder auch mal den Rücken freihalten kannst und er sich in allen Situationen auf dich verlassen kann.

Auch in Anwaltskanzleien geht heute nichts mehr ohne Computer und in wenigen Jahren wird der größte Teil der Kommunikation zwischen Kanzlei, Gerichten und Behörden aber auch mit den Mandanten nur noch elektronisch erfolgen. EDV-Kenntnisse machen sich deshalb gut in deiner Bewerbung. Das gilt auch für Fremdsprachenkenntnisse, die du mitbringst, denn die Kanzleien werden immer häufiger mit Fällen konfrontiert, die internationale Bezüge haben.

Ablauf und Dauer

Die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre. In dieser Zeit lernst du alle Arbeitsbereiche einer Kanzlei kennen und wirst mehr und mehr selbständig arbeiten.

Nach dem ersten Ausbildungsjahr, spätestens aber nach 18 Monaten, legst du deine erste Prüfung ab, die Zwischenprüfung. Keine Angst, man kann nicht durchfallen, aber die Ergebnisse zeigen dir, ob du auf dem aktuellen Stand bist oder ob es noch Wissenslücken gibt.

Am Ende der Ausbildung steht dann die Abschlussprüfung. Sie besteht aus zwei Teilen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Hier kannst du zeigen, was du in den letzten drei Jahren gelernt hast.

Im schriftlichen Teil werden folgende Fächer geprüft:

  1. Geschäfts- und Leistungsprozesse
  2. Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
  3. Vergütung und Kosten
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde

Im mündlichen Teil (sog. fallbezogenes Fachgespräch) wird  das Fach „Mandanten- und/oder Beteiligtenbetreuung“ geprüft.

Mit bestandener Prüfung endet deine Ausbildungszeit. Wer es im ersten Anlauf nicht schafft, kann die Prüfung zweimal wiederholen.

Verkürzung

Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Zeit um bis zu einem Jahr zu verkürzen.

Verkürzungsgründe sind:

  • Fachhochschulreife oder Hochschulreife um bis zu 12 Monate.
  • Realschul- oder gleichwertiger Abschluss um bis zu 6 Monate.
  • Auszubildende über 21 Jahre um bis zu 12 Monate.
  • anderweitige abgeschlossener Berufsausbildung um bis zu 12 Monate.

Auch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist möglich. Wenn Du als Auszubildender in der Berufsschule gute bis sehr gute Noten hast, kannst du einen Antrag auf „vorzeitige Prüfungszulassung“ stellen und schon ein halbes Jahr früher als geplant an der Prüfung teilnehmen, vorausgesetzt deine Berufsschullehrer und dein Ausbilder haben keine ernsthaften Einwände.

Perspektiven

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten bieten sich Dir viele neue Perspektiven. Da der Bedarf an Rechtsanwälten stetig steigt, gilt der Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten in jedem Fall als zukunftssicher und krisenbeständig. Durch Deine qualifizierte Ausbildung bist Du bei Bedarf auch dazu befähigt, bei anderen Arbeitgebern Arbeit zu finden. Hier stehen zum Beispiel kaufmännische Betriebe, Banken oder Versicherungen zu Auswahl.

Berufsschule – Duales System

Die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten erfolgt im dualen System, d.h. neben der Ausbildung in der Kanzlei muss auch die Berufsschule besucht werden.

Wenn du jetzt denkst „ach nö, nicht schon wieder Schule“ – das ist in fast allen Ausbildungsberufen so und gar nicht mal schlecht. Du lernst dort nämlich viele Kolleginnen und Kollegen kennen, mit denen Du Dich austauschen und neue Erfahrungen machen kannst.

Die Unterrichtszeiten werden auf die Ausbildungszeit angerechnet, d.h. an den Tagen, an denen Du in der Berufsschule bist, musst Du nicht in die Kanzlei oder die Zeit nachholen.

Der Unterricht findet an ein bis zwei Tagen in der Woche statt. Eine Ausnahme gibt es an der Berufsschule Straubing. Dort findet Blockunterricht statt, das heißt ein bis zwei Wochen Schule am Stück und dann wieder eine Zeit lang nur Kanzlei.

Der Besuch der Berufsschule ist grundsätzlich Pflicht. Eine Ausnahme besteht für Abiturienten und diejenigen, die zu Beginn des Schuljahres bereits 21 Jahre oder älter sind.

Berufsschulen gibt es in Nürnberg, Regensburg und Straubing

Vergütung

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat beschlossen, folgende Empfehlungen zur Höhe der Ausbildungsvergütung auszusprechen:

Ausbildungsverträge, die ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 begonnen werden:

  • Ausbildungsjahr: 1.100,00 €

  • Ausbildungsjahr: 1.200,00 €

  • Ausbildungsjahr: 1.300,00 €

    Wieviel gezahlt wird, hängt jedoch oft von der Größe der Kanzlei und davon ab, ob sie in einer großen Stadt oder auf dem Land ist. Aber schau nicht nur auf’s Geld. Viel wichtiger ist, ob dir dein zukünftiger Chef und deine Kollegen sympathisch sind und ob du dir vorstellen kannst, dort die nächsten drei Jahre zu arbeiten.

    Klar können große Wirtschaftsunternehmen ganz andere Gehälter zahlen. Aber Geld ist während der Ausbildung nicht alles! Wichtig ist auch, welche Chancen du nach der Ausbildung mit deinem Abschluss hast und da hast du als Rechtsanwaltsfachangestellte die Nase vorne. Nicht nur Kanzleien, auch Wirtschaftsunternehmen, Banken und die Justiz wissen deine Rechtskenntnisse, die du dann erworben hast, zu schätzen. Viele spannende Aufgabenfelder warten dann auf dich!

    Du hast noch Fragen? Dann schau doch mal zu den FAQ oder ruf uns einfach an!